Praxisanleiter

Die Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter  kann an der VU auf zwei Wegen erworben werden:

  1. durch den Besuch der neuen “Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen in der Pflege-Praxisanleitung” (ab dem Schuljahr 2022/2023).
  2. im Rahmen der Weiterbildung zum “Fachwirt für Organisation und Führung im Sozialwesen-Sozialfachwirt“.

Praxisanleiter*innen in der Pflege müssen seit Einführung der generalistischen Ausbildung (2020) 24 Stunden Fortbildung pro Jahr gegenüber dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium nachweisen.

Nachweiszeitraum ist grundsätzlich der 1. Juli des Jahres bis 30. Juni des Folgejahres beginnend mit dem 1. Juli 2020. Aufgrund der erschwerten Bedingungen in der Corona-Pandemie wird der Zeitraum für den Nachweis für das Jahr 2021 auf den 30. September 2022 verlängert. Ebenso gibt es Härtefallregelungen.

Diese Fortbildungen können prinzipiell von jedem geeigneten Fortbildungsinstitut angeboten werden.

Die VU bietet selbst keine Fortbildungen für Praxisanleiteter*innen an, hat aber Kooperationen mit der ADK GmbH und der vh Alb-Donau-Kreis, teilweise mit den Lehrkräften der VU und in den Räumen der VU.

https://www.adk-gmbh.de/de/ADK-GmbH-fuer-Gesundheit-und-Soziales/Fortbildung/Weiterbildung

https://vhs-g.de/arbeit-beruf-edv/

 

Teilnehmer an der Weiterbildung zum Sozialfachwirt, die die Qualifikation zum PA bereits erworben haben, erhalten für den Besuch bestimmter Seminare eine Bestätigung als berufspädagogische Fortbildungsmaßnahme.